Schaf

Andere Leistungsanbieter

Der Andere Leistungsanbieter in der Landwirtschaft ist ein
Alternativangebot zur Teilhabe am Arbeitsleben neben den Angeboten der Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM). Das heißt, dass Menschen mit Behinderungen, die ein Recht auf einen Werkstattplatz haben nicht mehr zwingend eine WfbM besuchen müssen. Sie können seit 2018 auch bei einem anderen Leistungsanbieter gemäß § 60 Abs. 1 SGB IX im Berufsbildungs- oder im Arbeitsbereich tätig sein.

Andere Leistungsanbieter können in verschiedensten Branchen
angesiedelt sein. Sie haben ähnliche Vorgaben wie Werkstätten für
Menschen mit Behinderung. Dennoch grenzen sie sich durch einige
Ausnahmen von den WfbM ab:

  • keine förmliche Anerkennung,
  • keine Mindestplatzzahl oder Aufnahmeverpflichtung,
  • eine Beschränkung des Angebots auf (Teil-)Leistungen nach § 57 oder § 58 SGB IX,
  • die Verhandlung entsprechend dem Angebot angepasster
    Betreuungsschlüssel mit dem Kostenträger ist möglich.

Die Landwirtschaft bietet aufgrund ihrer vielfältigen Arbeitsfelder
besonderen Raum für die Arbeit mit Menschen mit Behinderung.
In Sachsen haben sich bereits zwei Landwirtschaftsbetriebe zum
Anderen Leistungsanbieter etabliert:

  • Biohof Franke in Crimmitschau
  • Luisenhof-Gemeinschaft in Langenchursdorf  

weiterführende Links

In unserem vorherigen Projekt InnoLawi wurden Landwirtschaftsbetriebe durch die Hochschule Mittweida darin begleitet, inklusive Angebote für Menschen mit Behinderung umzusetzen. Dabei entstanden unter anderem die folgenden Videos die den Anderen Leistungsanbieter nochmal erklären: