weitere Beschäftigungsmodelle

Aussenarbeitsplatz

In Zusammenarbeit mit einer WfbM kann ein Betrieb einen ausgelagerten bzw. einen betriebsintegrierten Arbeitsplatz in Form eines Außenarbeitsplatzes anbieten. Die Beschäftigten arbeiten im Landwirtschaftsbetrieb, sind jedoch weiterhin bei der WfbM angestellt. Die Rahmenbedingungen können von Werkstatt zu Werkstatt abweichen. Meist zahlt der Betrieb ein Entgelt für die Arbeitsleistung an die WfbM, die Höhe wird von der WfbM festgelegt. Außenarbeitsplätze können dauerhaft oder befristet angelegt sein. Sie können in Form von Einzelarbeitsplätzen oder Gruppenarbeitsplätzen organisiert sein.

Budget für Arbeit

Hier wird ein Arbeitsplatz innerhalb eines Unternehmens zur Verfügung gestellt. Das bedeutet, der Betrieb stellt einen Menschen mit Behinderung mittels Arbeitsvertrag auf dem ersten Arbeitsmarkt ein. Dieser Arbeitsplatz wird mit dem Lohnkostenzuschuss bis zu 75% gefördert. Der/ die Beschäftigte erhält eine Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz, z.B. durch eine persönliche Assistenz. Wie lange das Budget für Arbeit gewährt wird, ist vertraglich geregelt. Für den Berufsbildungsbereich steht zusätzlich das Budget für Ausbildung zur Verfügung.

Unterstützte Beschäftigung

Der Betrieb stellt einen Arbeitsplatz zur Verfügung. Die Qualifizierung und Ausbildung beginnt direkt im Betrieb und wird durch einen persönlichen Jobcoach bis zu drei Jahre begleitet. Das Angebot richtet sich vor allem an SchulabgängerInnen oder an Erwachsene, die ihre Behinderung erst im Laufe des Lebens erworben haben. Anschließend wird ein reguläres Beschäftigungsverhältnis angestrebt. In dieser Phase soll der Arbeitsplatz gesichert werden. Die Förderung Unterstützter Beschäftigung wird von dem Menschen mit Behinderung selbst beantragt. Die Agentur für Arbeit prüft, wer für unterstütze Beschäftigung in Frage kommt.

Inklusionsbetrieb

Der Betrieb setzt neben seiner wirtschaftlichen Tätigkeit einen sozialen Bereich, die Qualifizierung, Vermittlung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Der Inklusionsbetrieb ist rechtlich und wirtschaftlich selbstständig. Er stellt neu geschaffene Beschäftigungsverhältnisse zur Verfügung die mindestens 30% der Belegschaft ausmachen müssen. Ihr Anteil an allen Beschäftigten Mitarbeitern soll aber 50 Prozent nicht übersteigen. Inklusionsbetriebe können finanzielle Leistungen für Aufbau, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung erhalten.